Ratgeber
Gut zu wissen — aus der Werkstatt erklärt
Kein Fachchinesisch, keine Verkaufstricks: die drei häufigsten Fragen unserer Kundschaft, ehrlich beantwortet.
Wann muss mein Auto zum Pickerl? Die 3-2-1-Regel — und was sich 2027 ändert
Die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG — das „Pickerl" — ist in Österreich für jeden PKW Pflicht. Derzeit gilt die 3-2-1-Regel:
- 3 Jahre nach der Erstzulassung: erste Begutachtung
- 2 Jahre danach: zweite Begutachtung
- danach: jedes Jahr
Der Stichtag ist der Monat der Erstzulassung (Lochung am Pickerl). Derzeit dürfen Sie den Termin um bis zu vier Monate überziehen — diese Nachfrist fällt bald weg.
Neu ab 19. Mai 2027: das 4-2-2-Intervall
Mit der 42. KFG-Novelle (beschlossen im Juli 2026) ändern sich die Intervalle: Ein Neuwagen muss künftig erst nach 4 Jahren erstmals zur Begutachtung, danach alle 2 Jahre, erst deutlich später jährlich. Wichtig für alle:
- Die 4-Monats-Nachfrist entfällt ersatzlos — künftig kann das Pickerl nur noch bis zu 4 Monate vor dem Stichtag gemacht werden. Wer den Termin versäumt, fährt ohne gültige Begutachtung (Strafe + Versicherungsrisiko).
- Bestehende Pickerl brauchen teils eine Austauschplakette mit neuem Termin.
- Leichte Nutzfahrzeuge (Kastenwagen, Pritschen) müssen weiterhin jährlich zur Begutachtung.
Unser Erinnerungsservice: Wir merken Ihre Fälligkeit vor und melden uns rechtzeitig — gerade mit dem Wegfall der Nachfrist ist das bares Geld wert. Beim nächsten Werkstattbesuch einfach dazusagen, oder gleich bei der Terminanfrage anhaken.
Was wird beim Pickerl geprüft?
Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Abgasverhalten: Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Reifen, Karosserie (Durchrostung), Abgaswerte, bei neueren Autos auch elektronische Assistenzsysteme. Bei rund einem Drittel der zehn Jahre alten Fahrzeuge findet die Begutachtung schwere Mängel — meist Dinge, die sich günstig beheben lassen, wenn man sie früh erwischt.
Reifenwechsel in Österreich: von O bis O — und was wirklich zählt
Die Faustregel „von O bis O" — von Oktober bis Ostern auf Winterreifen — trifft es für unsere Gegend gut. Rechtlich gilt:
- 1. November bis 15. April: situative Winterausrüstungspflicht — bei Schnee, Matsch oder Eis auf der Fahrbahn dürfen PKW nur mit Winterreifen fahren.
- Profiltiefe: Winterreifen gelten rechtlich ab weniger als 4 mm Profil nicht mehr als Winterreifen; bei Sommerreifen sind gesetzlich 1,6 mm Minimum — wir empfehlen aus Sicherheitsgründen deutlich mehr.
- Alter: Auch mit gutem Profil härtet Gummi aus. Ab etwa 8–10 Jahren (DOT-Nummer auf der Flanke) gehören Reifen getauscht.
Warum Einlagern besser ist als Keller
Reifen mögen es dunkel, kühl und trocken — und sie mögen richtiges Stapeln bzw. Hängen. Bei unserer Einlagerung im Haus sind Ihre Räder versichert gelagert, werden bei jedem Wechsel auf Schäden und Profiltiefe geprüft und stehen beim nächsten Termin fertig bereit. Kein Schleppen, kein Platzverlust in der Garage, kein „Wo ist die vierte Felge?".
Saison-Tipp: Die Wechselwochen im April und Oktober sind schnell ausgebucht — wer früh anfragt, hat freie Terminwahl. Einlagerungskunden bekommen ihren Wunschtermin zuerst.
Klimaservice: warum alle zwei Jahre?
Eine Fahrzeug-Klimaanlage verliert konstruktionsbedingt jedes Jahr etwa 8–10 % ihres Kältemittels — schleichend und unbemerkt. Die Folgen:
- Die Kühlleistung lässt nach — meist fällt es erst beim ersten Hitzetag auf.
- Der Kompressor wird schlechter geschmiert und kann teuer kaputtgehen — ein Klimaservice kostet einen Bruchteil eines Kompressortauschs.
- Feuchtigkeit im System führt zu beschlagenen Scheiben und muffigem Geruch (Bakterien am Verdampfer).
Beim Klimaservice prüfen wir die Anlage auf Dichtheit, tauschen das Kältemittel, kontrollieren Filter und Trockner und desinfizieren auf Wunsch den Verdampfer. Der beste Zeitpunkt: Frühjahr, vor der ersten Hitze.
Stand der rechtlichen Angaben: August 2026. Angaben zu Fristen und Pflichten ohne Gewähr — im Zweifel gilt der Gesetzestext (KFG, KDV).